Dr. Joachim Krüger, Historiker von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald, konnte auf Anfrage dazu aufklären:
Die Einwohner in Schwedisch-Pommern haben, sofern sie nicht auch im Königreich Schweden direkt beheimatet waren, nie einen schwedischen Paß besessen. Schwedisch-Pommern blieb auch nach 1648 ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs dt. Nation. Der schwedische König (in diesem Fall die Königin Christina) wurde als Reichsfürst eingesetzt (als Herzog von Pommern), er war als solcher Vasall des Kaisers. Die Einführung der schwedischen Verfassung, durch welche die Bewohner Schwedisch-Pommerns tatsächlich Schwedische Untertanen geworden wären, wurde 1806 zwar vorbereitet, aber aufgrund der Napoleonischen Kriege und der Absetzung des schwedischen Königs Gustav IV. Adolf (1809) nicht umgesetzt. Schwedisch-Pommern stand bis 1806 in einem Doppelstatus: als deutsches Herzogtum und gleichzeitig als schwedische Provinz. Aber die Untertanen waren keine Schweden, sie waren Einwohner eines Reichsfürstentums. Das, was sie mit Schweden verband, war der schwedische König.
Als Schwedisch-Pommern an Preußen übergeben wurde, änderte sich für die Bevölkerung erst einmal kaum etwas. Der alte König (und als solcher Herzog von Schwedisch-Pommern) entband seine Untertanen vom Eid. Die Bevölkerung (richtiger die Landstände) huldigte anschließend dem neuen König, der ebenfalls die Stellung eines Herzogs von Pommern einnahm
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